Das Statistische Bundesamt hat erstmals die Durchschnittseinkommen von 171 Berufen in Deutschland aufgelistet, basierend auf eigenen Erhebungen und denen der Sozialversicherung. Danach verpufft die Behauptung von der wachsenden Ungleichverteilung und den explodierenden Managergehältern im Nirvana. Ein Geschäftsführer eines Unternehmens bekommt demnach im Durchschnitt inkl. Sonderzahlungen nicht einmal 100.000 €. Von wegen Millionenverdiener. Das ist etwas mehr als die Hälfte von dem was deutsche Bundestagsabgeordnete an Diäten, Kostenpauschalen und geldwerten Leistungen erhalten.
Pikanterweise tauchen Politiker in dieser Statistik nicht auf. Weil sie durchweg privat versichert sind oder staatliche Beihilfe etwa für die Krankenversicherung erhalten, hat die Rentenversicherung für diese Berufszbezeichnung keine Schlüsselnummer. Ein Schelm der Böses dabei denkt.
Der Bundestagsabgeordnete erhält eine Grundvergütung von 7009 € zzgl. einer Kostenpauschale von 3720 €. Damit sind aber nicht alle seine Kosten abgedeckelt. Den Arbeitgeberanteil für Krankenversicherung (Beihilfe), Arbeitslosenversicherung (Übergangsgelder) und Altersvorsorge (Pension) trägt die Staatskasse, die dafür allerdings weder einzahlt noch zurückstellt, was sie von der späteren Leistung nicht befreit. Hinzu kommt eine Netzkarte erster Klasse der Deutschen Bahn AG, die kostenlose Nutzung der Fahrbereitschaft (die habe ich mit der Höhe eines BVG-Monatsabonnements angesetzt) und jede Menge Freiflüge mit der Deutschen Lufthansa (im Schnitt vier mal im Monat á 200 €). Das summiert sich auf geldwerte Vorteile in Höhe von rund 4.700 € pro Monat. Oder insgesamt 15.486,77 im Monat oder 185.841,18 € pro Jahr. Bekleidet man noch das Amt eines stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, eines parlamentarischen Staatssekretärs oder eines Ministers kommen noch allerlei Annehmlichkeiten hinzu. Der persönliche Referent muß nicht mehr von unbezahlten Praktikanten gedoubelt werden sondern geht auf Kosten des Hauses. Der persönliche Dienstwagen samt Chauffeur steht allzeit bereit oder wird zum Wochenende schon mal mit den Akten zum Flughafen in der Nähe der Heimatstadt geschickträg, um den eingeflogenen Amtsträger nach Hause zu chauffieren. Und obendrauf kommt noch ein Salär für die Erfüllung der jeweiligen Aufgabe etwa als Bundesbeauftragter für Drogen oder Tourismus. Jene Funktionäre dürften auch noch mehr verdienen als ein Viertel der Vorstände deutscher Aktiengesellschaften, die unter 200.000 € nach Hause bringen.
Die Daten des statistischen Bundesamtes, die sich natürlich nur auf die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten beziehen, sind natürlich genauer wie die von Infratest Dimap, die ein “sozio-ökonomisches Panel” nach seinen Einkommensverhältnissen befragt. Auf diesen Daten beruht die bekannte DIW-Studie, die die Reichen arm rechnet und hier auch schon kommentiert worden ist.
Lebt der durchschnittliche Geschäftsführer eine KG oder GmbH in einer vierköpfigen Familie, ist er laut DIW akut von Armut bedroht:
Wer 70 % oder weniger von 142.222 € verdient, ist nach der Definition des DIW nicht mehr Mittelschicht und damit von Armut bedroht. Das ist ein Brutto-Jahreseinkommen von 99.555,55. Netto bleiben davon 44.800 Euro übrig. Nach der DIW-Definition ist ein vierköpfige Familie mit einem Netto-Monatseinkommen von 3733,33 € von Armut bedroht. Oder weniger. Wer aber eine so hohe Einkommensklasse als Absteiger und Verlierer definiert, muß sich die Frage stellen lassen, wie die Statistik aussähe, wenn ein realistischer Wert angenommen würde. Schon die deutsche Armutsforschung geht ja von der Hälfte des Durchschnittseinkommens aus, einer vierköpfigen Familie blieben danach nach der DIW-Grundlage netto 2666,67 € im Monat. Ist man dann wirklich von Armut bedroht?
Anders gesagt: Vergleicht man DIW und die Ergebnisse des Statistischen Bundesamt, erwirtschaftet die Berufsgruppe, die durchschnittlich den höchsten Verdienst hat, mit 120.000 € (inkl. Arbeitgeberanteile9 rund 20.000 € pro Jahr zu wenig, um nicht “von Armut bedroht” zu sein.
Willkommen in Absurdistan.



12 Kommentare
Langsam.
Natürlich muß man zur Grundvergütung der MdBs noch diverse Sachen addieren, vor allem den Pensionsanspruch.
Aber die Kostenpauschale nicht - damit werden Büro- und Mitarbeiterkosten gedeckt, die beim einem Geschäftsführer direkt die Firma trägt. Und das ist auch bei den meisten MdBs so Praxis.
Problematisch ist auch die Anrechnung der Verkehrsmittel, von Netzkarte bis Fahrbereitschaft, nur wenige Abgeordnete werden wirklich einen geldwerten Vorteil im vorgerechneten Maximalmaß nutzen (können).
Unterm Strich ist die Vergütung für Abgeordnete so üppig nicht. Ärgerlich (aber leider unvermeidlich) ist nur, daß diverse Parteien Leuten diese Jobs zukommen lassen, die von ihrer Qualifikation eher ein niedriges Hausmeistergehalt “verdient” hätten.
@1 kostenpauschale:
Das ist zwar formal richtig. Tatsächlich aber wohl nicht ganz. Die Kostenpauschale steht dem Abgeordneten ohne Nachweis zu, dass er das Geld für den angegebenen Zweck verwendet. Tatsächlich bedienen sich viele Abgeordnete studentischer Hilfskräfte statt ordentlich bezahlter Mitarbeiter. Das Wahlkreisbüro ist identisch mit dem von der Partei finanzierten Sitz der Kreisgeschäftsstelle. Und das zu finanzierende Zweitfahrzeug am Wohnort (am Sitz des Bundestages braucht der Abgeordnete wegen der Fahrbereitschaft keins) ist ebenfalls steuerfrei zu refinanzieren, während der Privatmann (ob Geschäftsführer oder nicht) auf den Listenpreis monatlich 1% auf die Einkommenssteuer angerechnet bekommt. Darüber hinaus kann der Abgeordnete durch weitere Tätigkeiten diese Nebenkosten senken, wenn er etwa eine Funktion in einem Verband hat, der ihm selbstverständlich ein Büro zur Verfügung stellt. Hinzu kommt, dass er in der Fraktion und im Bundestag auf zahlreiches Personal zugreifen kann.
@ Wenn ich für die Fahrbereitschaft 100 € anrechne sind das vier Taxifahrten vom Reichstag zum Flughafen-Tegel. Die Netzkarte 1. Klasse kostet bei der Deutschen Bahn AG im Monat 800,00 €. DAs sind etwas mehr als vier mal Hin- und Rückfahrt Berlin-Hannover (186,00 erste Klasse ohne Bahncard). Bei der Lufthansa habe ich nur vier Flüge á 200 € unterstellt, i.d.R. dürfte schon der einzelne Flug deutlich drüber liegen.
Der errechnete Vorteil dürfte im Durchschnitt eher deutlich über der Kalkulation liegen. Dazu reicht schon ein einziger Business-Class Flug nach München, Köln oder Düsseldorf.
“Die Daten des statistischen Bundesamtes, die sich natürlich nur auf die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten beziehen, sind natürlich genauer wie die von Infratest Dimap, die ein “sozio-ökonomisches Panel” nach seinen Einkommensverhältnissen befragt.”
MdBs kriegen mehr ALS Manager verdienen. Und die Daten des Stat. Bundesamtes sind genauer ALS die von Infratest.
als gelernter Rheinländer kann ich nur als wie.
Keine Ausrede - mein Deutsch kommt auch aus Düsseldorf ;)
da wurdest Du wohl besser assimiliert…
Natürlich wird es einige Fälle geben, wo mit der Kostenpauschale Schindluder getrieben wird.
Wie es immer zu erwarten ist, wenn etwas nicht kontrolliert wird - ist eben hier auch schwer zu kontrollieren, ohne die Unabhängigkeit des Abgeordneten zu gefährden.
Man sieht ja auch gerade in GB, wie das Modell mit der Einzelabrechnung schief gehen kann …
Nach meinen Erfahrungen gehen die meisten MdB schon vernünftig mit diesem Thema um, bzw. viele haben sogar mehr Spesen, als sie über die Pauschale abdecken können.
Umgekehrt nutzen natürlich auch viele Geschäftsführer diverse Möglichkeiten, sich auf Kosten der Firma Annehmlichkeiten zu gönnen.
Bei den ganzen Fahrtkosten ist ja nur die private Nutzbarkeit ein Problem. Die dürfte m. E. deutlich niedriger liegen als in dieser Kalkulation.
Generell halte ich das Thema für wenig interessant.
Man sollte die Vergütung so umstellen, daß die Altersversorgung normal geregelt wird, damit der Übergang von Wirtschaft in die Politik und umgekehrt leichter möglich ist - und damit auch der Einfluß der Parteiführungen etwas abnimmt.
Ansonsten aber ist MdB-Vergütung ein Stammtisch-Thema. Wenn die vernünftige Beschlüsse fassen würden, gönne ich denen das Geld gerne.
Die Kostenpauschale ist Teil des verfügbaren Einkommens. Wer damit wie umgeht, kann niemand nachprüfen. Die Unabhängigkeit des Rechtsanwaltes oder Journalisten würde eine ähnliche Pauschale rechtfertigen wie die Unabhängigkeit des Pastors oder des Arztes. Das ist Quatsch. Einzelkostennachweis ist überhaupt kein Problem.
Als früherer GmbH-Geschäftsführer kann ich Dir nur sagen, dass die “Annehmlichkeiten” auf Firmenkosten graue Theorie sind - spätestens bei der ersten Betriebsprüfung, wo der Nachzahlungsbetrag mit dem Finanzbeamten verhandelt wird, der die Tankquittungen auf die Übereinstimmung der Spritsorte mit dem auf die Firma zugelassenen Fahrzeug überprüft und genau nachschaut, ob der Flachbildschirm auch wirklich im Büro und nicht im Wohnzimmer steht. Mittlerweile operieren wir von England aus, wo das Unternehmen einen PC, den es seinem Mitarbeiter schenkt, sofort zu 100% von der Steuer absetzen kann, ohne ihn in den “Pool” geringfügiger Wirtschaftsgüter einzubringen.
Das ganze hat ein Geschmäckle.Ich bin mit Dir einer Meinung, dass man Politiker ordentlich bezahlen sollte. Entstehende Kosten sollten nach Aufwand erstattet werden. Nach den gleichen Richtlinien, nach denen die GmbH ihre Kosten von der Steuer absetzen kann.
Der GmbH-Geschäftsführer, der etwa eine Netzkarte von der Bahn bekommt, kriegt garantiert vom finanzamt die Frage gestellt, wie hoch sein Anteil privater Nutzung ist. Die haben schon versucht, die Bonusmeilen als werthaltigen Einkommensvorteil zu besteuern.
> Die Unabhängigkeit des
> Rechtsanwaltes oder
> Journalisten würde eine
> ähnliche Pauschale
> rechtfertigen wie die
> Unabhängigkeit des Pastors
> oder des Arztes.
Das sind andere Fälle. Es ist ja immer die Frage: “unabhängig von wem?”
Solange das prüfende Finanzamt nicht direkt von der Arbeit des Anwalts oder Journalisten betroffen ist (d.h. dieser verklagt sie oder berichtet kritisch) ist die Unabhängigkeit unberührt.
Bei einem Abgeordneten würde aber die (politisch nicht wirklich neutrale) Bundestagsverwaltung prüfen und damit auch Einfluß ausüben.
Das ist eine schwierige Situation mit diversen Risiken (siehe GB) - da ist die Pauschale m. E. vertretbar.
Schon richtig, das hat ein Geschmäckle. Aber ich sehe keine bessere Lösung.
Wenn der Bundestagsabgeordnete seine Kostenpauschale versteuern muß, ist nix mit Bundestagsverwaltung. Dann hat der Kleingewerbetreibend Berufspolitiker die Betriebsprüfung genauso an der Backe. Ganz einfach
Assimiliert in BADEN??? Mir hen’s viel scheener WIE’d Schwobe!
ich als Düsseldorfer und Freiburger ex-Student weiss natürlich: Über Baden lacht die Sonne - über Schwaben die ganze Welt.